Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder (§74 Abs. 2 SchG) zur Grundschulfähigkeit zu führen. Die Grundschulförderklasse ist keine "Vorschule" für Kann-Kinder. Durch gezielte Förderung sollen die Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Die Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn das Kind das Schulalter, nicht aber die Schulfähigkeit erreicht hat. Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt.
Zurückstellungsgründe
- allgemeine Entwicklungsverzögerung
- fein- und grobmotorische Auffälligkeiten
- geringe Konzentrationsfähigkeit
- Defizite in der sprachlichen Entwicklung
- Verhalten in der Gruppe
- weitere Entwicklungsauffälligkeiten
Die Aufnahme in die Grundschulförderklasse
Es werden 15 bis max. 20 Kinder in eine Grundschulförderklasse aufgenommen.
Ausschulungen aus dem 1. Schuljahr können nur bis Ende des ersten Schulhalbjahres berücksichtigt werden.
Schulpflichtige Kinder müssen an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet werden. Bei fraglich schulfähigen Kindern entscheidet die Schulleitung, nach Beratung durch Kooperationslehrkräfte, über eine Zurückstellung und empfiehlt den Besuch der Grundschulförderklasse. Schulleitung oder Eltern melden ihr Kind an der für den Wohnhort zuständigen Grundschulförderklasse an.
Bei der Entscheidung der Aufnahme, besonders wenn ein Überhang an Meldungen vorliegt, werden Schulfähigkeitsuntersuchungen, Beobachtungen der Eltern und der Kindertageseinrichtung herangezogen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung, an deren Schule die Grundschulförderklasse ihren Sitz hat.
Die Schulleitung arbeitet dabei eng mit den Fachkräften der Grundschulförderklasse, den Kooperationslehrkräften und den Beratungslehrern zusammen.
Grundschulförderklassen im Bodenseekreis
wird noch vervollständigt
Grundschulförderklassen im Kreis Ravensburg
wird noch vervollständigt