Kooperative Organisationsformen des Gemeinsamen Lernens (KOOF)
Ein SBBZ kann in enger Kooperation mit einer allgemeinen Schule eine kooperative Organisationform des gemeinsamen Unterrichts (früher: "Außenklasse“) anbieten. Hierbei kooperiert eine Klasse des SBBZ mit einer Klasse einer allgemeinen Schule. Die Verantwortung für die Schüler:innen trägt das SBBZ.
Die Schüler:innen des SBBZ besuchen den Unterricht in der kooperierenden allgemeinen Schule. Sie bleiben schulrechtlich Schüler:innen des zuständigen SBBZ. Die sonderpädagogische Versorgung mit Lehrkräften des SBBZ umfasst alle Schulstunden, die im Rahmen der Kooperation an der allgemeinen Schule stattfinden. Die Schülerbeförderung wird durch das SBBZ sichergestellt.
Das Staatliche Schulamt kann nach § 15 (6) SchG im Einvernehmen mit den Schulträgern kooperative Organisationformen des gemeinsamen Unterrichts einrichten, wenn die erforderlichen sächlichen und personellen Voraussetzungen an der Schule erfüllt sind.