Die allgemeine Schule wird von den Sonderpädagogischen Diensten unterstützt, wenn aufgrund einer drohenden Behinderung, einer Behinderung oder aufgrund besonderer Entwicklungsprobleme ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder deutliche Anhaltspunkte eines solchen Bedarfs vorliegen.
Aufgaben des Sonderpädagogischen Dienstes
- Beratung von Lehrkräften und Eltern
- Beteiligung an der Förderplanung der allgemeinen Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern
- Unterstützung der Schulen beim Aufbau von Hilfesystemen und Förderkonzepten
- individuelle Fördermaßnahmen
Die meisten SBBZen haben einen Sonderpädagogischen Dienst.
Die allgemeine Schule beantragt den Einsatz des Sonderpädagogischen Dienstes direkt und formlos beim SBBZ.
Hier finden Sie die Ansprechpartner des Sonderpädagogischen Dienstes im Schulamtsbezirk Markdorf
Informationen zur Individualhilfe
Individualhilfe ist für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung (oder von Behinderung bedroht) in den Bereichen Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und Sprache vorgesehen, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen zielgleich besuchen.
Der Bedarf an Beratung, meist begründet durch eine medizinische Diagnose, ist bei diesen Schülerinnen und Schülern evident. Aufgrund dieser Evidenz ist der Vorlauf des gestuften Verfahrens hier nicht erforderlich. In diesen Fällen können Schulen über die Sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten.
Kurz zusammengefasst: Individualhilfe (Sonderpädagogische Stunden) gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbehinderungen (Sehen, Hören, KMENT und Sprache), die in der Regelschule zielgleich unterrichtet werden. Diese Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Individualhilfe vom SBBZ mit sonderpädagogischen Dienststunden betreut werden. Diese Form der Kooperation ist ein Unterstützungsangebot und als eine erste Anschubhilfe (Nachteilsausgleich) für den Schüler/die Schülerin zu verstehen, damit er/sie in der Regelschule ohne weitere Hilfe beschult werden kann.
Hier finden Sie den für Ihre Region zuständigen Sonderpädagogischen Dienst aus den Bereichen Hören, Sehen und KMENT:
Anträge und Weiterbewilligungen zur Individualhilfe sind bis zum 15.06. immer zum neuen Schuljahr zu stellen.
Formulare des Schulamtes Markdorf finden Sie im Intranet Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung unter:
Startseite - Zielgruppen - Schulleitung - SL - SSA Markdorf - Sonderpädagogik und Inklusion - Antrag auf Kooperationsstunden.
Downloadbereich
Noch Fragen?
Bei weiteren Fragen zur Individualhilfe dürfen Sie sich gerne an die Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) wenden.