Inklusion
Vom lateinischen Verb includere : beinhalten, einschließen, umzingeln
Ein Begriff – viele Meinungen, Emotionen und Hoffnungen… eine große Verantwortung.
Im Artikel 24 Absatz 1 der Behindertenrechtskonvention wird gefordert, „Menschen mit Behinderung zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen“. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, was bedeutet, dass wir alle die Verantwortung für Inklusion übernehmen müssen.
Im Februar 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und somit für sich rechtskräftig verbindlich gemacht. Ziel der Umsetzung der UN-Konvention ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und zusammen leben.
So auch im Bereich der Bildung .
Wahlrecht der Eltern
Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Juli 2015 mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes den Weg für mehr Inklusion in den Schulen frei gemacht. So können Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot seit dem Schuljahr 2025/2016 wählen, ob dieser Anspruch an einer allgemeinen Schule oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) erfüllt werden soll. Das Wahlrecht der Eltern bezieht sich auf den Lernort (Inklusion oder SBBZ), nicht auf eine spezielle Wunschschule.
Inklusionswunsch
Wenn sich Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für Inklusion entscheiden, wird versucht, diesen Wunsch pädagogisch verantwortlich und mit optimalen Erfolgsaussichten zu verwirklichen. Dabei kommen auf Eltern, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger, Kostenträger und auf die Schulverwaltung viele Fragen und Aufgaben zu. Hierbei berät, begleitet und hilft die Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Markdorf.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Begleitstelle Inklusion
Das Team der Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Markdorf
- berät zum Anspruchsfeststellungsverfahren
- informiert über die einzelnen Verfahrensschritte
- berät Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und Schulträger bei Fragen zur Inklusion
- bietet allen Beteiligten Begleitung, Hilfe und Beratung bei der Bewältigung der Aufgaben, die mit Inklusion einhergehen, an
Ansprechpartnerinnen der Begleitstelle Inklusion
Raumschaft 1 | Angelika Hunzinger | |
Raumschaft 2 | Annette Axmann | |
Raumschaft 3 | Angelika Hunzinger | |
Raumschaft 4 | Anja Scheufele | |
Raumschaft 5 | Annette Axmann | |
Raumschaft 6 | Julia Jakoubek | |
Raumschaft 7 | Anja Elkemann | |
Raumschaft 8 | Isabel Daller | |
Zuständige Schulrätin | Sarah Fesca |