Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung beim Staatlichen Schulamt Markdorf ist Teil des Netzwerks der Regionalen Arbeitsstellen in Baden-Württemberg.
Die landesweite Koordination liegt bei der „Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg“.

 

Für wen ist die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Anlaufstelle?

  • Schulen (Lehrkräfte, die im Arbeitsfeld frühkindliche Bildung tätig sind)
  • Kindertageseinrichtungen (in Zusammenarbeit mit den Fachberatungen)
  • Eltern
  • allen an der Frühkindlichen Bildung Interessierten 


Zu folgenden Themen bietet die Arbeitsstelle Beratung und Unterstützung:

 

Sprachstandsdiagnose im Rahmen der ESU

Die Sprachkompetenz der Kinder stellt eine wichtige Voraussetzung für einen guten Schulstart dar. Es gilt, die Sprachentwicklung sorgfältig zu beobachten und bei Auffälligkeiten Fördermaßnahmen einzuleiten.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU) kommt deshalb eine verbindliche Sprachstandsdiagnose zum Einsatz.

In einem ersten Schritt erfolgt mit dem „Heidelberger Auditives Screening in der Einschulungs-untersuchung“ (HASE) eine Risikoabklärung für bestimmte sprachliche bzw. schriftsprachliche Leistungsbereiche. Kinder, die hierbei Auffälligkeiten zeigen, werden in einem 2. Schritt mit dem "SprachEntwicklungsTest" für drei- bis fünfjährige Kinder (SETK 3-5) untersucht, um ein noch differenzierteres Bild zu erhalten.

Die Untersuchungsergebnisse werden mit Einverständnis der Eltern an die Kindertagesstätte weitergegeben.
Auf dieser Grundlage kann eine effektive und gezielte Förderung in der Kindertagesstätte angeboten werden.
Mit Einverständnis der Eltern können Kooperationslehrkräfte Einblick in die Untersuchungsergebnisse erhalten.

 

Sprachfördermaßnahmen -
Förderung von Kindern mit festgestelltem, intensivem Sprachförderbedarf

Wird festgestellt, dass Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege über die alltagsintegrierte Unterstützung der Sprachentwicklung hinaus intensiven Sprachförderbedarf haben, können sie eine zusätzliche Sprachförderung in Sprachfördergruppen erhalten.

Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

  • Intensive Sprachförderung plus (ISF+):
    Die ISF+ wird von einer qualifizierten Sprachförderkraft für Kinder ab zwei Jahren und sieben Monaten bis zum Schuleintritt durchgeführt.
  • Singen - Bewegen - Sprechen (SBS):
    Die Sprachförderung im Rahmen der SBS-Bildungskooperation wird ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt von einem Tandem, bestehend aus einer für SBS zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft sowie einer pädagogischen Fachkraft oder einer qualifizierten Sprachförderkraft, durchgeführt.

Die Gesamtkonzeption „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (Kolibri) integriert sowohl das bisherige Landesprogramm „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ) als auch Elemente des Projekts „Schulreifes Kind“ (SRK).

Hinweise zu Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf bietet der Orientierungsrahmen Intensive Sprachförderung plus (ISF+): http://kindergaerten-bw.de

Antragsformulare zu den Sprachfördermaßnahmen „Intensive Sprachförderung plus“ (ISF+) und „Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS): https://www.l-bank.de

 

Zuständigkeit am SSA Markdorf

Annette Axmann
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