Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung (ESU) ist für alle Kinder in Baden-Württemberg Pflicht. Die ESU soll dabei helfen, gesundheitliche Einschränkungen und mögliche Entwicklungsverzögerungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. So können Kinder bei Bedarf rechtzeitig gefördert und/oder gezielt behandelt werden.

Die Gesundheitsämter laden zu den Einschulungsuntersuchungen ein, die landesweit nach einem einheitlichen Verfahren erfolgen.

"Die ESU wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt (:

Schritt 1: 23 bis 12 Monate vor der voraussichtlichen Einschulung (in der Regel im vorletzten Jahr vor Einschulung)
Die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen (freiwillig). Bei allen Kindern wird durch eine medizinische Assistentin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamts eine Basisuntersuchung (Screening) durchgeführt. Außerdem müssen der Impfpass und ein Nachweis zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vorgelegt werden.

Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung
Im Vordergrund steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulbereitschaft. Dabei werden alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, ärztlich untersucht. Bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Entscheidung über eine ärztliche Untersuchung im Ermessen des Schularztes. Zur Entscheidung werden herangezogen:

  • Die ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse aus Schritt 1,
  • mit Einwilligung einer sorgeberechtigten Person:
  • die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher sowie
  • die Beurteilung der Schulbereitschaft des Kindes durch die für die Kooperation Kindertageseinrichtung/Schule zuständige Lehrkraft.

Die Entscheidung über die Einschulung des Kindes trifft die Schule." (Informationen des Sozialministeriums)

 

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