Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind oft aus vielerlei Gründen vom Leben der nicht-behinderten Gleichaltrigen getrennt.
Um das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu unterstützen, stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung. 

Gefördert werden können Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten zwischen allgemeinen Schulen und SBBZen und zwischen allgemeinen Kindergärten und Schulkindergärten.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie solche Begegnungsmaßnahmen aussehen können. Hier ein paar Beispiele:

  • gegenseitige Besuche im Kindergarten, um gemeinsam zu spielen, zu essen, zu feiern, Ausflüge zu machen etc.
  • gemeinsame Freizeitvorhaben (Spielnachmittage, Theaterbesuche, Museumsbesuche etc.)
  • gezielte, gemeinsame Unterrichtsvorhaben
  • gemeinsame Lerngänge
  • gemeinsame Arbeitsgemeinschaften, Sportfeste und Projektwochen
  • gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (Ausstellungen, Aufführungen etc.)

Eine Bezuschussung ist über das Formular "Antrag auf Zuwendungen" rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahme über die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Markdorf zu beantragen. Spätestens 4 Wochen nach der Durchführung der Maßnahme müssen die Kosten über das Formular "Verwendungsnachweis", zusammen mit den Originalbelegen, ebenfalls über die Arbeitsstelle Kooperation, eingereicht werden.

Achtung: Bei den BGM gelten nicht Schuljahre, sondern Kalenderjahre. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis 01. Februar des Kalenderjahres, in dem die Begegnungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Kurzfristig geplante BGM, die erst nach dem 01.02. eingereicht werden können, sollten sicherheitshalber im Vorfeld bei der Arbeitsstelle Kooperation (ASKO) angefragt werden. Bei verspätet eingereichten Anträgen kann es passieren, dass keine Bezuschussung mehr stattfinden kann.

 

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Hier haben wir alle relevanten Informationen und Formulare für Sie zusammengestellt: