Damit jedem Kind der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gelingt, sind Kindergärten und Grundschulen zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Kooperation hat das Ziel, den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule durch zahlreiche, gemeinsame Aktivitäten vorzubereiten, um eine Kontinuität in der Entwicklungs- und Bildungsbiographie der Kinder sicherzustellen. Dazu benennt die Grundschule Kooperationslehrer/innen, die regelmäßig den Kindergarten besuchen oder mit Kindergartenkindern in der Schule arbeiten.
Kooperationslehrer/innen und Erzieher/innen planen gemeinsam das Kooperationsjahr mit allen Aktivitäten und erstellen einen Kooperationsplan für das Jahr .
Bei diesen Aktivitäten lernen die Kooperationslehrer bereits vor der Einschulung die zukünftigen Schulanfänger kennen und wirken bei Fragen der Grundschulfähigkeit, Zurückstellung, Wahl des Lernortes und bei der Einschulungsberatung der Eltern mit. Umgekehrt lernen die zukünftigen Schulanfänger bereits vor der Einschulung die Grundschule kennen, sind gut auf den Übergang vorbereitet und freuen sich auf die Schule.
Die Eltern sind über die Ziele und Aktivitäten der Kooperation zu informieren. Eine schriftliche Einwilligung der Eltern ist einzuholen, wenn die Kooperation einzelne Kinder betrifft. Grundlage für die Kooperation Kindergarten – Grundschule ist die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 08.04.2002.